Der Holocaust und andere Genozide. Möglichkeiten und Grenzen eines Vergleichs

Ein Angebot von Bernd Grafe-Ulke, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Der Begriff des Genozids hat sich als juristische wie auch historische Kategorie zur Bezeichnung von unterschiedlichen Formen der Massengewalt weitgehend durchgesetzt. Gleichzeitig ist oft unklar, was genau damit benannt wird. Gegenstand des Seminars ist eine Begriffsklärung und die Frage, inwieweit mithilfe des Genozid-Begriffs ein Vergleich des Holocaust mit anderen historischen und aktuellen Massengewaltverbrechen möglich ist.

Inhalte und Ziele

Das zweitägige Seminar zum Thema „Der Holocaust und andere Genozide“ wurde im Rahmen des Projekts „Entrechtung als Lebenserfahrung“ von Elisabeth Desta konzipiert und richtet sich an Multiplikator_innen der historisch-politischen Bildungsarbeit.
Insbesondere mit Blick auf die Migrationsgesellschaft sind Muliplikator_innen in der Arbeit mit Jugendlichen immer wieder mit Analogien zwischen dem Holocaust und anderen Massenverbrechen konfrontiert. Hinzu kommt die Frage, welche Ereignisse als Genozid definiert werden können.

Ziel des Seminars ist eine Differenzierung der oft synonym verwendeten Begrifflichkeiten Genozid, Massaker, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberung. Hierbei werden ein Verständnis für die Stärken und Schwächen des Genozidkonzepts erarbeitet wie auch die Errungenschaften der Genozid-Konvention untersucht. Am Beispiel des Vergleichs zwischen dem Holocaust und dem Genozid in Ruanda erwerben die Teilnehmenden eine Beurteilungskompetenz, die auch bei Vergleichen zwischen anderen historischen Formen der Massengewalt ein Orientierungswissen bietet. Das Seminar ist methodisch vielfältig angelegt und beinhaltet die Arbeit mit historischen Dokumenten, Fotografien, Karikaturen, Hörspielausschnitten und TV-Beiträgen.

Aufbau des Seminars

Ausgangspunkt des zweitägigen Seminars ist die Genese und Klärung des Genozidbegriffs. Mit der Verabschiedung der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ im Jahr 1948 durch die Vereinten Nationen konnte sich der Begriff als juristische Kategorie zunehmend durchsetzen. Dies zeigt sich in der Verhandlung von Massengräueln in den darauf folgenden Jahrzehnten.

Aufbauend auf diesen Grundlagen erfolgt die Beschäftigung mit der Geschichte des Genozids in Ruanda, der von den Vereinten Nationen – neben dem Holocaust und dem Völkermord an den Armeniern – als solcher anerkannt wird. Den Schwerpunkt des zweiten Seminartages bilden strukturelle Vergleiche zwischen dem Holocaust und dem Genozid in Ruanda. Im Fokus stehen dabei Stereotype und die systematische staatliche bzw. politische Verfolgung der Opfer, die durch die Perspektive der Überlebenden ergänzt wird. Weiterhin werden mit den Multiplikator_innen Ansätze einer pädagogischen Vermittlung diskutiert.

Kontakt

Bei Interesse an und Fragen zu dem Angebot wenden Sie sich bitte an:

Bernd Grafe-Ulke

Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Im Güldenen Winkel 8
29223 Celle

Tel.: +49 (0) 5051 – 96620-41
Fax: +49 (0) 5051 – 93355-33
bernd.grafe-ulke@stiftung-ng.de