Förderung von Gedenkstättenfahrten

Abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel können Gruppen, die im Rahmen einer schulischen oder außerschulischen Bildungsmaßnahme Gedenk- und Dokumentationsstätten in Niedersachsen besuchen, einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der Fahrtkosten erhalten. Die Förderung soll in erster Linie jungen Menschen ermöglichen, eine Gedenkstätte in Niedersachsen zu besuchen. Die Erinnerung und das Lernen am historischen Ort sind von zentraler Bedeutung für die Auseinandersetzung mit der Geschichte von Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Die Zuschüsse können bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten beantragt werden. Grundlage für die Vergabe von Fördermittel sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen“. Weitere Informationen finden Sie hier.