2015 verhandelte das Landgericht Lüneburg gegen den seinerzeit 93 Jahre alten Oskar Gröning, einen ehemaligen Angehörigen der SS. Man legte ihm zur Last, 1944 im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben. Jahrzehnte nach der Tat war die Arbeit der Verfolgungsbehörden schwierig. Sie erstreckte sich auf rechtliche, geschichtliche und medizinische Aspekte. Überlebende und ihre Angehörigen sollten die Möglichkeit erhalten, sich vor einem deutschen Gericht zu äußern. Das Alter der Beteiligten, aber auch das Interesse der internationalen Medien war zu bedenken. Der Bundesgerichtshof bestätigte später, dass die Arbeit Oskar Grönings als „Rädchen im Getriebe“ eine Förderung der massenhaften Tötungen darstellte.
In den vergangenen Jahren hat der Referent mehrfach gegen mutmaßliche NS-Täter ermittelt. Sie wurden unter anderem den Besatzungen der Lager Auschwitz, Stutthof und Groß-Rosen zugeordnet. Weiteren Beschuldigten warf man vor, sich an den Massakern von Ascq und Babyn Jar beteiligt zu haben. Einer Anklage standen aber stets Beweisschwierigkeiten, rechtliche Hindernisse oder Verhandlungsunfähigkeit entgegen.
Dr. Jens Lehmann ist Oberstaasanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
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