
Der am 3. Februar 1876 in Hamburg geborene Kaufmann Heinrich Buck wurde im Dezember 1941 aufgrund seiner jüdischen Abstammung ins Rigaer Ghetto deportiert. Zuvor hatte ihn das Landgericht Hamburg 1937 zu einer Strafe von fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Laut Urteil hatte er sich nach Paragraf 175 Reichsstrafgesetzbuch homosexueller Handlungen strafbar gemacht.
Die Haft im Strafgefängnis Wolfenbüttel belastet Buck schwer. In einem Brief an seine Schwester Betsy schilderte er ausführlich die antisemitischen Kränkungen durch einen Mithäftling und deren Auswirkungen: „Mir graut schon direkt davor, mein Essen in Empfang zu nehmen, welches ich in ohnmächtiger Wut herunterwürgen muß.“
Aufgrund von Bucks Vorstrafen, empfiehlt ein Bediensteter des Strafgefängnisses Wolfenbüttel im Oktober 1941 „vorbeugende polizeiliche Maßnahmen“. Daher sollte er in ein Konzentrationslager eingeliefert werden. Im November ordnet die Oberstaatsanwaltschaft Hamburg jedoch seine Überstellung in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel an. Der Grund für seine Überführung ist die geplante Deportation Hamburger Juden nach Riga am 6. Dezember 1941.
Heinrich Buck galt seit seiner Ankunft im Ghetto Riga als verschollen.

Beurteilungsbogen des Strafgefängnisses Wolfenbüttel zu Heinrich Buck, 28.10.1941. Unten werden „vorbeugende polizeiliche Maßnahmen“ nach der Entlassung empfohlen. (Niedersächsisches Landesarchiv – Standort Wolfenbüttel 43 A Neu 4 Jg. 1925 Nr. 7303)
Autor: Lukkas Busche
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